Mehr Lebensqualität für Patient*­innen

In Zusammenarbeit mit der Hochgebirgsklinik Davos und dem Kantonsspital Graubünden startet ÖKK das wissenschaftlich begleitete Pilotprojekt «Herzinsuffizienz Graubünden».

Patient*innen werden nach einem stationären Aufenthalt eng von Herzinsuffizienz-Pflegefachkräften der Hochgebirgsklinik Davos (HGK) und des Kantonsspitals Graubünden (KSGR) betreut.

Warum «Herzinsuffizienz Graubünden» ?

Das ganzheitliche Beratungsprogramm soll die Lebensqualität und Gesundheitsprognose von Herzinsuffizienz-Patient*innen deutlich verbessern und Re-Hospitalisierungen reduzieren. Durch die eng begleitete Betreuung wird das Patientenselbstmanagement (Wissen, Medikamenten-Compliance, Lebensstil etc.) gestärkt.

Das Projekt stellt eine Ergänzung zur Betreuung durch die Hausärzteschaft und die involvierten Kardiolog*innen dar. Dazu leistet es einen wichtigen Beitrag zur Evaluation zukünftiger Versorgungsansätze im Kanton Graubünden. Eine Bestätigung der Thesen würde nicht nur erlauben, das Programm weiterzuführen, sondern auch die Möglichkeit eröffnen, es auf Hausarztpraxen auszuweiten.

 

 

 

Unterstützung

Fragen und Antworten

Das Projekt bietet grundversicherten ÖKK Kund*innen mit einer Herzinsuffizienz die Möglichkeit, im Anschluss an einen stationären Aufenthalt oder bei bestehenden Herzinsuffizienz-Beschwerden an einem ganzheitlichen Beratungsprogramm teilzunehmen. Die Teilnehmenden müssen eine Einverständniserklärung unterschreiben.  

Herzinsuffizienz-Patient*innen erhalten von Fachpersonen wertvolle Informationen und Tipps für den Alltag (z. B. Umgang mit Medikamenten und der Krankheit, Selbstmanagement, Freizeitgestaltung u. v .m.). Die persönlichen Beratungen sollen nachweislich zu einer verbesserten Lebensqualität beitragen. 

Für alle teilnehmenden Herzinsuffizienz-Patient*innen sind fünf persönliche Beratungstermine innerhalb eines Jahres vorgesehen. Zusätzlich sind Analysen (Laborwerte, EKG etc.) für die Studie notwendig. 

Ein Teil der Kosten wird über die Grundversicherung verrechnet (560 Franken) und ist kostenbeteiligungspflichtig. Der andere Teil (500 Franken) wird von ÖKK getragen. 

Beispiel: Die Gesamtkosten belaufen sich auf 1’060 Schweizer Franken. ÖKK übernimmt 500 Franken. Die verbleibenden 560 Franken werden über die Grundversicherung verrechnet und sind kostenbeteiligungspflichtig (= Selbstkosten je nach Höhe der Franchise plus 10 Prozent Selbstbehalt). 

Melden Sie sich bei Ihrer Hausärzteschaft, Ihrem Kardiologen oder Ihrer Kardiologin. Diese werden Sie dem Projekt zuweisen.